Auszubildende/r ist, wer einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat und ausgebildet wird.
Ausbildende/r ist, wer jemanden zur Berufsausbildung einstellt und mit ihm/ihr einen Berufsausbildungsvertrag abschließt (z. B. das Unternehmen).
Ausbilder/in ist, wer im Betrieb für die gesamte Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Das kann der/die Inhaber/in selbst oder eine beauftragte Person sein.
Ausbildungsstätte ist der Ort, an dem die Ausbildung durchgeführt wird.
Ausbildungsordnung
Für jeden staatlich anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsordnung; sie enthält die Bezeichnung des Ausbildungsberufs und bestimmt die Dauer, den Inhalt und das Ziel der Berufsausbildung. Im einzelnen sind diese Inhalte im Ausbildungsberufsbild, im Ausbildungsrahmenplan sowie in den Prüfungsanforderungen geregelt.
Ausbildungsberater/innen
Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Kammern) überwachen die Durchführung der Berufsausbildung und fördern sie durch Beratung der Auszubildenden und der Betriebe.





