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Allgemeines
Nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können alle Berufsausbildungen, die in einer betrieblichen Ausbildung erlernt werden, ebenfalls in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung hierzu ist ein berechtigtes Interesse, eine Einigung (zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden) bezüglich der Ausgestaltung der Teilzeitausbildung (Lage und Verteilung der Arbeitszeit) und die Zustimmung der zuständigen Stelle (in der Regel einer Kammer) vor Vertragsabschluss. Der Besuch der Berufsschule in vollem Umfang ist dabei verpflichtend.
Vorteile für den Ausbildungsbetrieb
Sie als Arbeitgeber können mehrfach vom Modell der Teilzeitausbildung profitieren:
- Durch die reduzierte wöchentliche Ausbildungszeit verringert sich die monatliche Vergütung entsprechend.
- Wann die Auszubildenden ihre Ausbildungszeit ableisten, sprechen Sie individuell in Ihrem Betrieb miteinander ab.
- Sie können die Auszubildenden zeitlich passend zu Ihrer Betriebsstruktur einsetzen und erhalten Mitarbeiter/-innen, die Ihren betrieblichen Anforderungen entsprechen.
- Betriebe, die bereits in Teilzeit ausbilden, bestätigen eine weitaus höhere Motivation und Zuverlässigkeit bei den Auszubildenden.
- Ein Ausbildungsverhältnis, das wegen Elternzeit unterbrochen wurde, kann in Teilzeit fortgesetzt werden. Bereits geleistete Investitionen waren nicht umsonst!
- Die besondere Organisationserfahrung durch das Familienmanagement bei den Auszubildenden in Teilzeit wirkt sich positiv auf die Ausbildung aus.
- Sie bilden Fachkräfte für den eigenen Bedarf aus und erzielen eine stärkere Betriebsbindung.
- Sie erreichen eine positive Außenwirkung durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung. ...denn Familienfreundlichkeit ist ein wichtiger Imagefaktor!
Wenn Sie sich als Arbeitgeber ein Potential an hoch motivierten Auszubildenden erschließen möchten, die über die Fähigkeiten verfügen, das Familienmanagement mit einer betrieblichen Ausbildung in Teilzeit zu verknüpfen, helfen wir Ihnen gerne weiter!
Hilfen:
Beratung und Unterstützung der Betriebe bei der konkreten Ausgestaltung der Ausbildung durch Ausbildungsberaterinnen und -berater der Kammer.
Vermittlung geeigneter, an Teilzeitausbildung interessierter Bewerberinnen und Bewerber durch den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Hamburg. |