Ein Test auf "halbem Wege" soll den Ausbildungsstand und eventuelle Lücken sichtbar machen. Die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Kammern) führen Zwischenprüfungen durch, an denen jeder/jede Auszubildende teilnehmen muss. Der/die Auszubildende und der Betrieb erhalten anschließend das Prüfungsergebnis.
Abschlussprüfung
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Ausbildungszeit oder - oft etwas eher - mit dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung vor der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer).
Der/die Auszubildende wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn
- ein Ausbildungsvertrag im Verzeichnis der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) eingetragen ist,
- die Ausbildungszeit soweit zurückgelegt ist, dass die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und berufliche Erfahrungen vermittelt werden konnten,
- er/ sie an einer Zwischenprüfung teilgenommen
- und vorgeschriebene Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweishefte geführt hat.
Die Abschlussprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) abgelegt. Besteht der /die Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung. Jeder, der die Abschlussprüfung besteht, erhält von der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) ein Prüfungszeugnis.




