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Benachteiligtenförderung

Ziel des Förderprogramms:
 
Aufgrund der gegenwärtigen Ausbildungssituation können Betriebe Zuschüsse für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher erhalten. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung wird ein zusätzlicher Zuschuss gewährt. 

 
Art und Umfang: 
 
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich für jedes Ausbildungsverhältnis auf 150 Euro je Ausbildungsmonat. Die Prämie für den erfolgreichen Abschluss innerhalb der zu Beginn der Ausbildung vereinbarten Zeit beträgt 750 Euro.
Soweit dem Betrieb die Ausbildungsvergütung auf Grund eines Tarifvertrages erstattet wird, bleiben die entsprechenden Ausbildungsmonate unberücksichtigt. 
 

Antragsberechtigte: 

Antragsberechtigt ist der jeweilige Ausbildungsbetrieb.
Öffentlich finanzierte oder teilfinanzierte Ausbildungs- oder Beschäftigungsträger sind von der Förderung ausgeschlossen.
 Ausbildungsverhältnisse, die bereits anderweitige staatliche Förderung erhalten, sind von der Förderung ausgeschlossen.
 
 
Förderbedingungen: 

Förderfähig sind nur Ausbildungsverhältnisse, die mit Auszubildenden aus den in der Richtlinie genannten Zielgruppen (benachteiligte Jugendliche) durchgeführt werden. Die/ der Auszubildende darf keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Die/der Auszubildende muss zu Beginn der Ausbildung mindestens seit einem Jahr in Hamburg wohnen (ausgenommen minderjährige Auszubildende, die bei Sorgeberechtigten wohnen).
 
 
Antragsverfahren: 
 
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen müssen gemeinsam mit dem Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverzeichnisse bzw. in die Lehrlingsrolle bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingereicht werden. 
 

 Auskunft bei:
 Behörde für Schule und Berufsbildung
 Amt für Weiterbildung
 Petra Steinke
 Ingrid Schumacher
 
 Adresse:
 Hamburger Straße 125 
 22083 Hamburg
 
 Telefon: 040 / 428 63 - 33 38 / - 3982
 
 Fax: 040 / 427 967 - 055 / -051

 

 

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