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Ausbildungszeit

Probezeit

Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens vier Monate betragen darf. Während dieser Zeit, in der sich die Partner kennen lernen sollen, kann das Ausbildungsverhältnis von jeder Seite ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Verlängerung der Ausbildungszeit

Auf Antrag des/der Auszubildenden kann die für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) die Ausbildungszeit verlängern, wenn der/die Auszubildende das Ausbildungsziel unverschuldet sonst nicht erreichen, insbesondere die Abschlussprüfung voraussichtlich nicht bestehen würde. Dies gilt besonders bei längerer Krankheit.

Sollte ein Auszubildender/eine Auszubildende die Abschlussprüfung nicht bestehen, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein/ ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.

Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden, auch wenn das Ausbildungsverhältnis im Zeitpunkt der Wiederholung nicht mehr besteht.

Verkürzung der Ausbildungszeit

Die in der Ausbildungsordnung Ihres Berufes vorgegebene Ausbildungsdauer wird kürzer, wenn
  • der/die Auszubildende vor Beginn der Ausbildung ein fachlich einschlägiges Berufsgrundbildungsjahr oder außerhalb Hamburgs eine Fachschule besucht hat,
  • die Vertragsparteien im Ausbildungsvertrag ihren beiderseitigen Willen auf eine kürzere Ausbildungsdauer mitteilen und die für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) dem zustimmt,
  • es sich während der Ausbildung herausstellt, dass das Ausbildungsziel auch in einer kürzeren Ausbildungsdauer erreicht werden kann, einer der Vertragspartner die Verkürzung bei der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) beantragt und diese zustimmt, oder
  • der/die Auszubildende im Betrieb und in der Berufsschule mindestens "gute" Leistungen zeigt, bei der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragt und diese besteht
 

 

Teilzeitausbildung



Die Broschüre ‚Ausbildung in Teilzeit‘ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gibt Auskunft über Grundlagen und Finanzierungsmöglichkeiten bei einer Teilzeitausbildung‘

Ausbildung in Teilzeit

Teilzeitausbildung -- Interessant für junge Väter und Mütter oder z.B. für Jugendliche, die Eltern pflegen müssen. Die Agentur für Arbeit Hamburg hat die notwendigen Informationen in einem Flyer zusammengestellt.

Flyer Teilzeitausbildung

artis: Die Koordinierungs- und Beratungsstelle "Teilzeitausbildung in Hamburg" informiert und bringt Auszubildende und Betriebe zusammen, die an einer Teilzeitausbildung interessiert sind.

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