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Der Ausbildungsvertrag

Der Vertrag steht am Anfang des Berufsausbildungsverhältnisses. Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, den wesentlichen Inhalt des Vertrages zwischen dem/ der Ausbildenden und dem/ der Auszubildenden schriftlich niederzulegen. Mindestens im Vertrag zu stehen hat:

  • Die sachliche und zeitliche Gliederung sowie Art und Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
  • Dauer der Probezeit,
  • Zahlung und Höhe der Vergütung,
  • Dauer des Urlaubs,
  • Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann,
  • Hinweis auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.

Dieser Vertrag ist vom Ausbildenden, dem/der Auszubildenden und bei Jugendlichen auch von deren Eltern zu unterschreiben. Nachdem der Vertrag bei der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) eingetragen worden ist, erhalten die Vertragspartner je eine Ausfertigung. Adressenänderungen müssen der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle (Kammer) unverzüglich mitgeteilt werden.

 

   
         
 
 
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